Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes.
Dazu ist in einem vorbereitenden Schritt eine Eignungsprüfung zu erstellen und der Gemein-devertretung zur Kenntnis zu geben als Grundlage für weitere Entscheidungen.
Antragsbegründung:
Seit Januar 2024 ist das neue Wärmeplanungsgesetz in Kraft, siehe https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/klimagerechte-stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung/kommunale-waermeplanung_node.html
Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem das Land Hessen sicherzustellen, dass für unsere Gemeinde bis Juni 2028 ein Wärmeplan erstellt wird. Weil in Deutschland in großen Umfang noch mit fossilen Brennstoffen geheizt und damit der Klimawandel durch einen großen CO2 Ausstoß „gefüttert“ wird, ist es dringend notwendig das Heizen mit fossilen Brennstoffen deutlich zu reduzieren.
Auch aus Kostengründen ist anzustreben, dass deutlich weniger Gas und Erdöl zu vermutlich weiter steigenden Preisen eingeführt werden muss. Das Darmstädter Echo berichtete am 10. Juni 2025 auf Seite 16, dass Griesheim die Wärmeplanung voranbringt. Den entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.5.2025 kann man finden unter https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/vo0050.asp?__kvonr=37626 und https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/si0057.asp?__ksinr=15498 Dieser Beschluss erfolgte mit sehr großer Mehrheit bei nur einer Nein-Stimme und nur einer Enthaltung.
Die Landesenergie Agentur Hessen (LEA) bietet zu diesem Thema umfangreiche Informationen und Unterstützung an, siehe https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/ Neben vielem anderem findet man bei der LEA auch einen Online-Leitfaden zur Bürgerbeteiligung beim Wärmeplan, siehe https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/buergerbeteiligung-kommunale-waermeplanung/
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