Stellungnahme Entwurf Regionalplan, Änderungsantrag zu 350-1/XI – Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2025 – Drucksache 350-2/XI

Änderungsantrag 350-2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die mit 350-1/XI vorgelegte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen wie folgt zu ändern:

1) Im Abschnitt „Siedlungs- und Gewerbeflächenkontingente zu Ziel Z3.1.2-3 … “ ist auf den Seiten 1 bis 3 der komplette Text ab „Unterzentrum Seeheim-Jugenheim …“ zu streichen und durch folgende Texte 1.1, 1.2 und 1.3 zu ersetzen.

1.1) Die Gemeinde beantragt keine neuen Flächen für Vorranggebiete „Siedlung, Planung“.

1.2) Das bisherige Vorranggebiet „Siedlung, Planung“ am südwestlichen Ortsrand von Seeheim „In der Tränk“ soll als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen ausgewiesen werden und kein Vorranggebiet für „Siedlung, Planung“ bleiben.

1.3) Die Gemeinde beantragt keine neuen Flächen für Vorranggebiete „Industrie und Gewerbe, Planung“.

2) Im Abschnitt „Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen“ auf der Seite 3 ist der komplette Text zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen. Die Gemeinde begrüßt die Ausweisung von Vorranggebieten für besondere Klimafunktionen auf ihrem Gemeindegebiet, damit diese Vorranggebiete langfristig als „Kühlflächen“ und für Luftleitbahnen für die vorhandenen Wohngebiete dienen können und gesichert sind.

3) Die Anlage „Potentialanalyse Wohn- und Gewerbeflächen“ entfällt.

Antragsbegründung:

Es ist schon lange bekannt, dass es in Seeheim-Jugenheim im Außenbereich keine geeigneten zusätzlichen Flächen für Wohnen und Gewerbe gibt, es sei denn man nimmt in Kauf, die Wohnqualität unserer Gemeinde durch weiteren Flächenverbrauch erheblich zu verschlechtern.

Angesichts des Klimawandels ist es dringend geboten, die im Entwurf des neuen Regionalplan Südhessen vorgesehenen Vorranggebiete für besondere Klimafunktion en als wichtige „Kühlflächen“ und Luftleitbahnen insbesondere rund um die Ortsteile Seeheim und Jugenheim langfristig zu respektieren. Sonst droht die Gefahr, dass unsere Bevölkerung durch weiter steigende Sommertemperaturen unzumutbar belastet wird. Auch gilt es, die regionalen Grünzüge zu erhalten. Es ist ein wichtiger Grundsatz der Planung, dass die Ortsteile räumlich nicht zusammenwachsen sollen.

Auch dies spricht dagegen, die beiden Gebiete 4 südlich Zeppelinweg und nördlich Notisweg für eine Wohnbebauung vorzusehen, zwei Gebiete die gerade noch durch die Gastrasse getrennt sind.

Auch sollte Jugenheim nicht weiter nach Süden der Nachbargemeinde Alsbach entgegen wachsen. Deshalb sollen die in 350-1/XI genannten beiden Flächen 4 mit 2,8 ha südlich Zeppelinweg und 2,9 ha nördlich Notisweg und die Fläche 9 mit 3,4 ha südlich Ortsrand Jugenheim und westlich Zwingenberger Straße nicht als Vorranggebiete „Siedlung, Planung“ beantragt werden.

Vor über 20 Jahren wurde in der Öffentlichkeit und in den Gremien lange und kontrovers die Einrichtung eines Gewerbegebiets „Neben Schenkenäckern“ diskutiert. Im Juli 2003 wurde ein erster Entwurf eines Bebauungsplanes von der Gemeindevertretung anerkannt und seine Offenlegung beschlossen. Im Oktober 2005 beschloss die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes mit einer großen Mehrheit von 29 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen und ohne Gegenstimme die Aufstellung dieses Bebauungsplanes abzubrechen.

Es verwundert schon sehr, dass diese alte Planung jetzt wieder aufgriffen wird und das Waldstück zwischen dem Autobahnzubringer L3103 und der vor 20 Jahren geplanten Fläche noch dazu genommen werden soll.

Das ist in keiner Weise akzeptabel. Unser Wald steht dafür nicht zur Verfügung.

Die aufgeführte Alternativ-Fläche 2 liegt voll in den weiterhin bestehenden Vorranggebieten für Regionalen Grünzug und Landwirtschaft und auch voll im neuen Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen. Auch diese Fläche 2 soll als „Kühlfläche“ erhalten bleiben und nicht im Falle einer Bebauung als Gewerbegebiet den Regionalen Grünzug unterbrechen.

Deshalb soll weder die Fläche 1 mit 7 ha im Bereich Neben Schenkenäcker noch die Fläche 2 mit 8,5 ha zwischen Jugenheim und Schuldorf als Alternative zur Fläche 1 als neues Vorranggebiet „Industrie und Gewerbe“ beantragt werden.

Wir leben bereits in einem dicht bebauten Umfeld, die Freiflächen zwischen den Orten entlang der Bergstraße schrumpfen seit Jahren bedenklich. Mit den in 350-1/XI vorgeschlagenen zusätzlichen Bebauungen entfallen klimatisch wichtige Flächen, die auch wichtige Naherholungsbereiche sind

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