Beschlussvorschlag:
Damit ab dem 01.01.2026 zwei volle Stellen für die soziale Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung zur Verfügung stehen, ergänzt die Gemeinde Seeheim-Jugenheim aus ihren Haushaltsmitteln den vom Kreis finanzierten Stellenanteil zu 2 vollen Stellen.
Konkret: Für 2026 finanziert die Gemeinde also 0,5 Stellen ergänzend zu den 1,5 Stellen, die der Landkreis finanziert.
Bei einer Änderung des Betreuungsschlüssels oder der Belegungszahlen durch den Landkreis wird der von Seeheim-Jugenheim finanzierte Stellenanteil entsprechend angepasst.
(Beispiel: Landkreis 1,3 – Gemeinde 0,7 oder Landkreis 1,7- Gemeinde 0,3)
Antragsbegründung:
Im Haushalt 2024 wurde eine zusätzliche Planstelle in der Flüchtlingsbetreuung befristet aufgenommen. Die Befristung endet zum 31.12.2025. Bereits zum 01.01.2025 hat der Landkreis, der bisher 2 Stellen der Flüchtlingsbetreuung finanziert hat, eine Kürzung von 0,5 Stellen umgesetzt. Begründet wird dieses Vorgehen mit den nur noch als „Mindestbelegung“ beschriebenen Zahlen in den Gemeinschaftsunterkünften des Gemeindegebietes. Zum 01.01.2026 bleiben davon nur noch 1,5 Stellen zur Verfügung, die dem Umfang der Aufgaben nicht gerecht werden:
– Anwesenheit in der Linde
– Anlaufstelle im Rathaus
– Beachtung der Bedürfnisse der Kinder (Spielzimmer, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt)
– „Vermiete an die Gemeinde“
– Nachsorge bei Umzug in eine eigene Wohnung (Übergabe)
– Beachtung der Situation mit der Anwohnergruppe
– Krankheit und Urlaubsvertretung
In der Vergangenheit wurden andere Stellenanteile durch Spenden von Bürgern nach einem Aufruf der Kirchen finanziert. Diese Mittel sind erschöpft.
Um weiterhin eine gute Betreuung, Zusammenleben mit den Anwohnern der Straße und eine erfolgreiche Integration für die Geflüchteten und zumutbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu gewährleisten, sollten die Stellen nicht noch weiter reduziert werden.
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