Beschlussvorschlag:
1. Die gemeindliche Jugendpflege und Jugendförderung ist mit eigenem Personal weiterzuführen und entsprechend mit 1,0 Stellen ab dem Haushaltsjahr 2025 dauerhaft im Stellenplan festzuschreiben und mit entsprechendem Budget zu planen. Die Stellenausschreibung für eine Fachkraft mit entsprechender Berufserfahrung ist zeitnah zu veranlassen. Die im 1. Entwurf angesetzten Sach- und Dienstleistungen für die Jugendförderung sind wieder in den Haushalt einzustellen.
2. Im Bereich 3109-011 (Feldwege) werden die Kostenansätze im Konto 6165000 für die Jahre 2025 – 2028 jeweils halbiert.
3. Im Bereich 3103-001 (Umweltschutz) werden für die geplanten 50 TEUR Kosten für die kommunale Wärmeplanung die derzeit gültigen Fördersätze nach §7 HEG als Erlöse angesetzt.
4. Im Bereich 3106-001 (öffentliches Grün) werden in den Konten 6161000 und 6701010 (Gerätemieten) für die Jahre 2025 – 2028 jeweils die Hälfte der summierten Kosten abgeplant, die Verteilung auf beide Konten obliegt der Verwaltung.
5. Investitionen in 2025 für den Betriebshof (Nr. 25-3200-01 bis 25-3200-10) werden durch Weglassen oder Kauf von gebrauchten oder günstigeren Fahrzeugen und Geräten auf die Hälfte der Investitionssumme gesenkt.
6. Bei Investition 15-3105-022 (Forum am Rathaus) wird vom noch nicht verplanten Puffer für Unvorhergesehenes die Hälfte gestrichen.
Antragsbegründung:
Zu 1)
Jugendpflege und Jugendförderung ist insbesondere im Zusammenhang mit den bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie im schulischen und außerschulischen Bereich ein elementarer Baustein der Prävention für Jugendliche und junge Erwachsene. Für diese präventive Arbeit gilt es, die Bedarfe festzustellen und die Ist-Situation mit den örtlichen Akteuren aus den Schulen, der Schulsozialarbeit, den Sozialarbeiter*innen der Gemeinschaftsunterkunft, den ehrenamtlichen Helfer*innen aus Vereinen und Kirchen zu beschreiben und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Dabei soll der Einbindung und Unterstützung Ehrenamtlicher durch die einzustellende Fachkraft der Jugendpflege ein besonderer Stellenwert gegeben werden. Mögliche Aufgabenbereiche sind u.a.:
• Gründung eines Gemeinde- /Stadtjugendringes (als Träger von Maßnahmen, die von Ehrenamtlichen geleistet werden)
• Aufbau einer Hausaufgabenbetreuung für Grundschule und Förderstufe
• Koordination von Ferienspielen
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention
• Austausch mit den Jugendförderungen in Nachbarkommunen, z.B. Alsbach-Hähnlein und Bickenbach
• Wiederbelebung des Jugendparlamentes oder Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates
Zur Gegenfinanzierung dienen die in den Punkten 2. bis 6. vorgeschlagenen Einsparungen:
Zu 2)
Der Bereich „Feldwege“ ist ab 2025 mit 200.000 EUR pro Jahr deutlich höher dotiert, als in den Vorjahren geplant und an tatsächlichen Kosten hier angefallen sind. Eine Halbierung erscheint uns daher immer noch ausreichend.
Zu 3)
Für die kommunale Wärmeplanung ist die Förderung gesetzlich festgelegt, diese sollte im Haushalt auch abgebildet werden.
Zu 4)
Im Bereich „Öffentliches Grün“ steigen die Personalkosten stark an, im Gegenzug können vor allem bei Fremdarbeiten Kürzungen vorgenommen werden.
Zu 5)
Jedes Jahr werden für den Betriebshof viele Investitionen geplant, oft auch zu Preisen deutlich über günstigen Marktpreisen oder Preisen für gebrauchte Fahrzeuge und Geräte. Hier können durch günstigeren Einkauf oder Weglassen einzelner nicht häufig genutzter Investitionen Einsparungen erzielt werden.
Zu 6)
Im Budget für das Forum am Rathaus wurde ein umfangreicher Puffer für Unvorhergesehenes geplant. Im Jahr der weitgehenden Fertigstellung des Forums kann vom bislang noch nicht verplanten Rest dieses Puffers die Hälfte abgeplant werden. In der derzeitigen angespannten Haushaltslage sollte auch bei der teuersten Einzelinvestition in dieser Gemeinde ein gewisser Sparwille gezeigt und die bislang nicht konkret verplanten Beträge nicht vollständig verbraucht werden.
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